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   OVG Hamburg, 04.06.2015 - 4 Bs 47/15   

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https://dejure.org/2015,15521
OVG Hamburg, 04.06.2015 - 4 Bs 47/15 (https://dejure.org/2015,15521)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 04.06.2015 - 4 Bs 47/15 (https://dejure.org/2015,15521)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 04. Juni 2015 - 4 Bs 47/15 (https://dejure.org/2015,15521)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 7 Abs 1 S 1 BAföG, § 7 Abs 2 S 2 BAföG
    Berufsqualifizierender Abschluss im Sinne von BAföG § 7 Abs 1 S 1; Anwendungsvoraussetzungen von BAföG § 7 Abs 1 S 2

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erwerb von Kenntnissen und Fähigkeiten des Förderungsbewerbers während einer Inlandsausbildung als berufsqualifizierender Abschluss; Anerkennung eines Studienabschlusses im Ausland i.R.d. Ausbildungsförderung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erwerb von Kenntnissen und Fähigkeiten des Förderungsbewerbers während einer Inlandsausbildung als berufsqualifizierender Abschluss; Anerkennung eines Studienabschlusses im Ausland i.R.d. Ausbildungsförderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion (Kurzinformation)

    Kein berufsqualifizierender Abschluss bei Erlangung von Kenntnissen für die Ausübung irgendeiner beruflichen Tätigkeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2015, 1759
  • FamRZ 2015, 759
  • DVBl 2015, 1203
  • DÖV 2015, 807
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 10.04.2008 - 5 C 12.07

    Andere Ausbildung; Ausbildungsabbruch, Verzicht auf die Nutzung eines im Ausland

    Auszug aus OVG Hamburg, 04.06.2015 - 4 Bs 47/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 10.4.2008, 5 C 12/07, NVwZ 2008, 1131, juris Rn. 13), der das Beschwerdegericht folgt, ist ein im Ausland als berufsqualifizierend zu bewertender Ausbildungsabschluss nur dann auch als im Bundesgebiet förderungsrechtlich beachtlicher Ausbildungsabschluss zu werten, wenn er hier als zu einer Berufsausübung befähigender und gleichwertiger Abschluss anerkannt ist.

    Das Verwaltungsgericht hat unter Berufung auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 31.10.1996, 5 C 21/95, BVerwGE 102, 200, juris Rn. 13, und v. 10.4.2008, 5 C 12/07, NVwZ 2008, 1131, juris Rn. 12 f.) ausgeführt, § 7 Abs. 1 Satz 2 BAföG betreffe nur diejenigen Auszubildenden, die sich bei offener Möglichkeit einer Ausbildung im Inland für eine Ausbildung im Ausland entschieden hätten.

    Danach ist § 7 Abs. 1 Satz 2 BAföG allgemein in Fallkonstellationen unanwendbar, in denen der Auszubildende keine Wahlmöglichkeit zwischen einer Inlands- oder einer Auslandsausbildung hatte (Urt. v. 31.10.1996, 5 C 21/95, BVerwGE 102, 200, juris Rn. 13; v. 10.4.2008, 5 C 12/07, NVwZ 2008, 1131, juris Rn. 12 f.).

  • BVerwG, 31.10.1996 - 5 C 21.95

    Ausbildungsförderungsrecht - Anspruch von Vertriebenen trotz

    Auszug aus OVG Hamburg, 04.06.2015 - 4 Bs 47/15
    Das Verwaltungsgericht hat unter Berufung auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 31.10.1996, 5 C 21/95, BVerwGE 102, 200, juris Rn. 13, und v. 10.4.2008, 5 C 12/07, NVwZ 2008, 1131, juris Rn. 12 f.) ausgeführt, § 7 Abs. 1 Satz 2 BAföG betreffe nur diejenigen Auszubildenden, die sich bei offener Möglichkeit einer Ausbildung im Inland für eine Ausbildung im Ausland entschieden hätten.

    Danach ist § 7 Abs. 1 Satz 2 BAföG allgemein in Fallkonstellationen unanwendbar, in denen der Auszubildende keine Wahlmöglichkeit zwischen einer Inlands- oder einer Auslandsausbildung hatte (Urt. v. 31.10.1996, 5 C 21/95, BVerwGE 102, 200, juris Rn. 13; v. 10.4.2008, 5 C 12/07, NVwZ 2008, 1131, juris Rn. 12 f.).

  • OLG Frankfurt, 30.06.2015 - 6 UF 68/15

    Wertausgleich bei Tod eines Ehegatten nach rechtskräftig durchgeführtem

    Verstirbt ein Ehegatte nach einem rechtskräftig durchgeführten Versorgungsausgleich und kommt es erst später zu einem Abänderungsverfahren nach § 51 VersAusglG, so hat das Familiengericht den Wertausgleich nach §§ 9 bis 19 VersAusglG vorzunehmen und dabei auch § 31 VersAusglG zu beachten (Anschluss an BGH FamRZ 2013, 1287; OLG Stuttgart FamRZ 2015, 759; Schwamb FamFR 2011, 349).

    Verstirbt ein Ehegatte nach einem rechtskräftig durchgeführten Versorgungsausgleich und kommt es erst später zu einem Abänderungsverfahren nach § 51 VersAusglG, so hat das Familiengericht den Wertausgleich nach §§ 9 bis 19 VersAusglG vorzunehmen und dabei auch § 31 VersAusglG zu beachten (BGH, Beschluss vom 5. Juni 2013, XII ZB 635/12 = FamRZ 2013, 1287, Rn. 25, 26; OLG Stuttgart FamRZ 2015, 759; Schwamb FamFR 2011, 349).

  • BVerwG, 08.08.2019 - 5 C 6.18

    Abbruch; Abbruch der Ausbildung; Aufenthalt; Aufenthaltserlaubnis;

    Das vom Oberverwaltungsgericht vertretene zusätzliche Erfordernis eines (kausalen) Zusammenhangs zwischen Aufenthaltsbegründung und Ausbildungsaufnahme im Inland ist daher in der Rechtsprechung der übrigen Instanzgerichte wie auch in der Literatur weder aufgestellt noch sinngemäß geprüft worden (vgl. OVG Saarlouis, Urteil vom 18. März 2019 - 2 A 295/18 - juris Rn. 22; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 9. November 2016 - 15 K 400/15 - juris Rn. 23 ff.; VG Oldenburg, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 12 A 58/10 - juris Rn. 19 f.), sondern der Sache nach und im Ergebnis zu Recht auf Ablehnung gestoßen (OVG Hamburg, Beschluss vom 4. Juni 2015 - 4 Bs 47/15 - juris Rn. 19; VG Hamburg, Urteil vom 22. September 2014 - 2 K 2118/14 - juris Rn. 30 f.; Beschluss vom 27. Januar 2015 - 2 E 5/15 - juris Rn. 13 und Urteil vom 30. April 2015 - 2 K 4825/13 - juris Rn. 19 ff.; Steinweg, in: Ramsauer/Stallbaum, BAföG, 6. Aufl. 2016, § 7 Rn. 37).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.02.2018 - 6 B 21.16

    Ausschluss einer teleologischen Reduktion des Anwendungsbereichs des BAföG § 7

    22 Zwar mag man annehmen können, dass die in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannte Kategorie der Ehe eines ausländischen Staatsangehörigen mit einem Deutschen, die zu einem Aufenthaltsrecht nach § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG führt und Ausdruck der grundgesetzlich in Artikel 6 Abs. 1 GG verankerten Wertentscheidung ist, auf die vorliegende Konstellation, bei der der Klägerin ein Aufenthaltsrecht nach § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AufenthG zusteht, übertragbar ist, weil der Gesetzgeber dem von § 28 AufenthG erfassten Personenkreis insgesamt eine Übersiedlung ins Ausland nicht zumutet (ebenso: VG Hamburg, Beschluss vom 27. Januar 2015 - 2 E 5/15 -, Rn. 14 bei juris, bestätigt durch OVG Hamburg, Beschluss vom 4. Juni 2015 - 4 Bs 47/15 -).

    Ohne Erfolg beruft sich die Klägerin für ihre gegenteilige Auffassung auf den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Hamburg vom 4. Juni 2015 - 4 Bs 47/15 -.

  • VGH Bayern, 06.03.2017 - 12 ZB 16.2386

    Fehlender unabweisbarer Grund für Fachrichtungswechsel im Masterstudium bzw.

    Auch wenn man der Auffassung der Klägerin, ihre Position als Mutter eines deutschen Staatsangehörigen entspreche der Situation des in Tz. 7.2.22 b BAföG-Verwaltungsvorschrift explizit genannten Personenkreises, folgen wollte (vgl. hierzu OVG Hamburg, B. v. 04.06.2015 - 4 Bs 47/15, BeckRS 2015, 47674), trifft indes ihre Schlussfolgerung, dass dann der Studienfachwechsel bzw. Abbruch unerheblich wäre, nicht zu.
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